Pflicht für Azubis
Die Ausbildung kann beginnen – aber ist der Azubi auch fit genug? Mit der gesetzlich verpflichtenden Jugendschutzuntersuchung prüfen wir, ob die erforderlichen Tätigkeiten eine mögliche Gefährdung der Gesundheit darstellen.
Die Jugendschutzuntersuchung gliedert sich in 2 Teile:
- Erstuntersuchung vor Aufnahme der Ausbildung
- Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (für unter 18-Jährige)
Es handelt sich jeweils um eine Ganzkörperuntersuchung, bei der folgende Aspekte im Fokus stehen:
- Sehkraft (Nah- und Fernsicht, Farbensehen)
- Gehör
- Körperbau und Bewegungsapparat (Haltungsschäden)
- Urinuntersuchung (Ausschluss möglicher Erkrankungen).
Die Kosten der Jugendschutzuntersuchung werden durch die Gemeinde/Stadt Hagen getragen.