Pflicht für Azubis

Die Ausbildung kann beginnen – aber ist der Azubi auch fit genug? Mit der gesetzlich verpflichtenden Jugendschutzuntersuchung prüfen wir, ob die erforderlichen Tätigkeiten eine mögliche Gefährdung der Gesundheit darstellen.

Die Jugendschutzuntersuchung gliedert sich in 2 Teile:

  1. Erstuntersuchung vor Aufnahme der Ausbildung
  2. Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (für unter 18-Jährige)

Es handelt sich jeweils um eine Ganzkörperuntersuchung, bei der folgende Aspekte im Fokus stehen:

  • Sehkraft (Nah- und Fernsicht, Farbensehen)
  • Gehör
  • Körperbau und Bewegungsapparat  (Haltungsschäden)
  • Urinuntersuchung (Ausschluss möglicher Erkrankungen).

Die Kosten der Jugendschutzuntersuchung werden durch die Gemeinde/Stadt Hagen getragen.