Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Sollten Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, Ihren Willen zu äußern – etwa in eine medizinische Behandlung einzuwilligen oder diese abzulehnen – so benötigen Sie eine andere Person, die dies für Sie wahrnimmt. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens für diesen Fall benennen. Klären Sie rechtzeitig durch die Vorsorgevollmacht, wer dies sein soll!

Die Vorsorgevollmacht gilt für die von Ihnen festgelegten Angelegenheiten, zum Beispiel:

  • Gesundheitssorge
  • Behörden- und Rechtsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich!

Die Patientenverfügung ist eine „Vorab-Willenserklärung“. Dieser Wille gilt auch dann noch, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, ihn zu äußern. Sie legen also fest, was in diesem Fall der/die Bevollmächtigte in Ihrem Sinne tun darf bzw. untersagen soll, z.B. welche medizinischen Maßnahmen erlaubt sind bzw. welche Sie ablehnen.

Im ersten Schritt informieren wir Sie ausführlich über diese wichtigen Maßnahmen. Danach erfolgt eine individuelle Beratung.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich!

Die Kosten werden nach privater Vereinbarung berechnet. Sprechen Sie uns bitte an!